Apothekennotdienst
Die Versorgung mit Medikamenten ist in Hessen mit rund 1.500 Apotheken, die der Bevölkerung zur Verfügung stehen, sehr gut abgedeckt. Neben der Arzneimittelversorgung ist der Apothekennotdienst ein zuverlässiger Ansprechpartner in Notfällen, der Tag und Nacht beratend zur Seite steht.
Über den können Sie sich alle notdienstbereiten Apotheken in Hessen tagesaktuell anzeigen lassen. Eine Befreiung der Dienste sowie ein Notdiensttausch muss von der jeweiligen Apotheke bei der Landesapothekerkammer Hessen gebührenpflichtig beantragt werden.
Notdienstgebühren
Bitte beachten Sie, dass bei Inanspruchnahme des Apothekennotdienstes eine Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 € berechnet wird. Diese wird von montags bis samstags in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des Folgetages fällig. Zudem können Apotheken an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eine Notdienstgebühr erheben.